Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ai.Worx GmbH

1. Allgemeine Unternehmensinformationen

1.1 Name und Rechtsform des Unternehmens

Das Unternehmen tritt unter dem Namen Ai.Worx GmbH auf und ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht eingetragen.

1.2 Sitz des Unternehmens

Die Ai.Worx GmbH hat ihren Geschäftssitz in der Borsigstraße 9, 93092 Barbing, Deutschland. Diese Anschrift gilt auch für den Schriftverkehr im Rahmen der Vertragsabwicklung.

1.3 Vertretungsberechtigte Person

Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Maximilian Glas, der für alle geschäftlichen Angelegenheiten der Ai.Worx GmbH verantwortlich ist.

2. Leistungen und Dienstleistungen

2.1 Beschreibung der Dienstleistungen

Die Ai.Worx GmbH bietet eine breite Palette an Dienstleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) und Automatisierungslösungen für Unternehmen an. Dazu gehören Beratungsleistungen, die Entwicklung maßgeschneiderter KI-basierter Softwarelösungen, Prozessautomatisierung und cloudbasierte Technologien. Zu unseren Kernkompetenzen zählen insbesondere Datenanalyse, Machine Learning und die Integration von KI in bestehende Unternehmensprozesse.

2.2 Globale Verfügbarkeit der Dienstleistungen

Die Dienstleistungen der Ai.Worx GmbH stehen Kunden weltweit zur Verfügung. Es gelten jedoch spezifische rechtliche Regelungen für bestimmte Länder oder Regionen, die bei der Vertragserstellung berücksichtigt werden.

2.3 Standardprodukte und maßgeschneiderte Lösungen

Wir bieten sowohl standardisierte Produkte als auch individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnittene Lösungen an. Während Standardprodukte direkt genutzt werden können, werden maßgeschneiderte Lösungen im engen Austausch mit dem Kunden entwickelt, um deren spezifische Anforderungen bestmöglich zu erfüllen.

2.4 Technische Voraussetzungen für die Nutzung

Um die Dienstleistungen der Ai.Worx GmbH in Anspruch zu nehmen, müssen unsere Kunden über eine angemessene IT-Infrastruktur verfügen. Dies ist besonders relevant bei der Implementierung von Automatisierungslösungen. Darüber hinaus sind für komplexe KI-Projekte oft spezielle technische Voraussetzungen erforderlich, die individuell je nach Projekt definiert werden.

2.5 Einhaltung des offiziellen AI Acts

Die Ai.Worx GmbH verpflichtet sich, alle Vorgaben des offiziellen AI Acts der Europäischen Union vollständig und uneingeschränkt einzuhalten. Unsere Dienstleistungen und Produkte werden in Übereinstimmung mit den im AI Act festgelegten ethischen, rechtlichen und technischen Standards für künstliche Intelligenz entwickelt und angeboten.

3. Vertragsabschluss und -bedingungen

3.1 Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag zwischen der Ai.Worx GmbH und dem Kunden kommt zustande, wenn beide Parteien die wesentlichen Vertragsbestandteile schriftlich, in der Regel per E-Mail oder Post, bestätigen. Bei größeren Projekten ist ein persönliches oder virtuelles

Gespräch zur genauen Abstimmung der Anforderungen und Rahmenbedingungen notwendig.

3.2 Vertragslaufzeiten

Die Vertragslaufzeit hängt von der Art der beauftragten Dienstleistung ab. Für Einmalprojekte endet der Vertrag nach vollständiger Leistungserbringung. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen, wie Wartung oder Support, werden Laufzeiten von einem Jahr oder einem halben Jahr vereinbart, es sei denn, eine abweichende Regelung wurde getroffen.

3.3 Widerrufsrecht

Für standardisierte Dienstleistungen gewähren wir unseren Kunden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Sobald mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen wurde oder bei speziell entwickelten Individualprojekten entfällt das Widerrufsrecht, da die Leistungen auf die individuellen Anforderungen des Kunden zugeschnitten sind.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preisstruktur

Die Preise für die von Ai.Worx GmbH angebotenen Dienstleistungen basieren auf der Art der Leistung. Für Beratungs- und Entwicklungsprojekte gibt es sowohl Pauschalpreise als auch eine Abrechnung auf Tagesbasis, je nach Vereinbarung.

Für unsere Software-as-a-Service (SaaS)-Angebote bieten wir ein abonnementbasiertes Modell, das sich nach dem Umfang der in Anspruch genommenen Dienste richtet.

4.2 Zusätzliche Kosten

Sollten während eines Projekts zusätzliche Leistungen notwendig werden, die über den ursprünglichen Vertragsumfang hinausgehen, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Dies betrifft insbesondere Anpassungen, Wartung,

Implementierungsunterstützung oder Schulungen.

4.3 Akzeptierte Zahlungsarten

Die Ai.Worx GmbH akzeptiert verschiedene Zahlungsmethoden, um unseren Kunden größtmögliche Flexibilität zu bieten. Dazu gehören Banküberweisungen, Kreditkartenzahlungen sowie Zahlungen über PayPal oder andere gängige Zahlungsdienstleister.

4.4 Zahlungsfristen

Alle Rechnungen der Ai.Worx GmbH sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu begleichen, es sei denn, eine andere Zahlungsfrist wurde ausdrücklich vereinbart.

4.5 Verzugsregelungen

Sollte ein Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 7,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zusätzlich behalten wir uns vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Zahlung trotz Mahnung ausbleibt.

5. Leistungserbringung und Haftung

5.1 Garantierte Leistungszeiten und SLAs

Für unsere SaaS-Dienste garantieren wir eine Verfügbarkeit von 95%, wie in den jeweiligen Service Level Agreements (SLAs) festgelegt. Für Beratungsprojekte und individuell entwickelte Softwarelösungen werden vertraglich vereinbarte Meilensteine und Fristen festgelegt, an die sich beide Parteien zu halten haben.

5.2 Verpflichtungen der Ai.Worx GmbH

Die Ai.Worx GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen nach höchsten professionellen Standards zu erbringen und sicherzustellen, dass die gelieferten Lösungen den vertraglich festgelegten Anforderungen entsprechen. Wir garantieren die Funktionalität der Software für die vereinbarten Zwecke und im Rahmen der vertraglich zugesicherten Eigenschaften.

5.3 Fehlerbehebung und Garantien

Im Falle von Mängeln oder Fehlern in unseren Dienstleistungen wird die Ai.Worx GmbH diese innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist kostenlos beheben. Für Softwarelösungen gewähren wir eine Garantie von 6 Monaten auf Fehlerbehebungen, beginnend mit dem Zeitpunkt der Abnahme der Software durch den Kunden.

5.4 Haftungsbeschränkungen

Die Haftung der Ai.Worx GmbH ist auf unmittelbare Schäden begrenzt, die durch eine Verletzung unserer vertraglichen Pflichten entstehen. Für indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Folgeschäden haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die maximale Haftungssumme ist auf den Wert des jeweiligen Vertrags beschränkt.

6. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

6.1 Urheberrechte und geistiges Eigentum

Die Ai.Worx GmbH behält das vollständige Urheberrecht und geistige Eigentum an allen entwickelten Softwarelösungen, Dokumentationen und Konzepten. Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung dieser Produkte im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs.

6.2 Erteilung von Nutzungsrechten

Der Kunde erhält eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software und Dienstleistungen für seine internen Geschäftsprozesse. Eine Weitergabe, der Verkauf oder die Lizenzierung an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.

6.3 Einschränkungen in der Nutzung

Die Nutzung der Software für illegale Zwecke ist strengstens untersagt. Zudem darf die Software nicht verändert, dekompiliert oder rückentwickelt werden, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

7.1 Datenschutz

Die Ai.Worx GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten unserer Kunden werden nur im notwendigen Umfang erhoben, verarbeitet und für die Vertragserfüllung verwendet.

7.2 Verlinkung der Datenschutzrichtlinie

Unsere vollständige Datenschutzrichtlinie ist auf unserer Website veröffentlicht und in diesen AGB verlinkt. Sie beschreibt im Detail, wie wir personenbezogene Daten sammeln, speichern und verwenden.

7.3 Vertrauliche Informationen

Alle vertraulichen Informationen, die uns im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt werden, werden streng vertraulich behandelt und nur für den jeweiligen Zweck verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

8. Kündigung und Vertragsauflösung

8.1 Ordentliche Kündigung

Sowohl die Ai.Worx GmbH als auch der Kunde haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

8.2 Außerordentliche Kündigung

Im Falle schwerwiegender Vertragsverletzungen, wie z.B. Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten, kann der Vertrag von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich gekündigt werden.Stand.

8.3 Datenlöschung nach Vertragsende

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden alle Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die eine längere Speicherung erfordern.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Geltendes Recht

Auf die Verträge zwischen der Ai.Worx GmbH und ihren Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Dienstleistungen.

9.2 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen der Ai.Worx GmbH und ihren Kunden ist Regensburg, Deutschland.

10. Änderungen der AGB

10.1 Mitteilung über Änderungen

Die Ai.Worx GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Kunden werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich über Änderungen informiert. Kunden, die den Änderungen nicht zustimmen, haben das Recht, den Vertrag innerhalb dieser Frist zu kündigen.

11. Zusätzliche Klauseln

11.1 Spezielle Bedingungen für bestimmte Dienstleistungen

Für Projekte mit öffentlichen Auftraggebern oder internationalen Partnern gelten besondere Compliance-Vorgaben, die gesondert vertraglich vereinbart werden.

Stand. 25.10.2024